Es werden unter anderem folgende Dienstleistungen im Bereich der Lohnabrechnung, auch nach den Regelungen des § 6 Abs. 4 StBerG, angeboten:
Wir bieten für die mögliche Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater eine Buchungsdatei im DATEV-Format an, zur Überleitung der Buchungen in die Finanzbuchhaltung.
Gehaltsdokumente für Ihre Mitarbeiter können auch über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.
Oder sie wählen die klassische Variante und erhalten die Lohnabrechnungen per Post oder E-mail.
Wir bieten als Service auch individuelle Absprachen an. So wird die Lohnabrechnung und das Prozedere auf Ihre Situation angepasst.
Jedes Unternehmen ist individuell und hat unterschiedliche Ansprüche an die Erstellung der Lohnabrechnung und wir wollen Ihnen den bestmöglichsten Service bieten. Den Preis dafür einfach starr festzulegen, wäre
daher einfach nicht passend.
Fordern Sie bei uns ein unverbindliches Angebot an, das auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
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